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...und andere Hindernisse
auf der Tanzfläche
Text: Jochen Hille
Foto: Torsten Moebis
Das Risiko, von einem Auto oder Flugzeug auf der
Tanzfläche erfasst zu werden, ist statistisch gesehen relativ gering.
Letzten Sommer kreuzten allerdings Fahrradfahrer auf einer
Open-Air-Milonga in Berlin-Mitte bisweilen die Tanzfläche. Und einmal
musste ich mit einem blitzschnellen Rückschritt ausweichen, der einen Rückschritt
des Paares hinter mir auslöste . eine Kettenreaktion folgte, die das
achte Paar hinter mir ins Wasser der Spree beförderte. Aber damals war
ja noch Sommer und das gestürzte Paar verletzte sich weder an der
winterlichen Eisschicht noch an den im Herbst auf der Wasseroberfläche
schwimmenden Blättern.
Wenden wir uns also den wahren Gefahren der Tanzfläche zu. Das sind
weder Flugzeuge und Autos noch Fahrradfahrer. Zusammenstöße von
tanzenden Paaren gibt es natürlich auch. Aber das eigentliche Problem
sind die Fußgänger. Aus irgendeinem Grund übersieht man sie immer.
Sie bewegen sich willkürlich am Rande der Tanzfläche und zwar gegen
die Tanzrichtung, sie stehen plötzlich im toten Winkel neben einem,
springen von ihren Sitzplätzen auf und einem direkt in den Weg oder
stehen quatschend auf der Tanzfläche: Dann heben sie plötzlich wild
gestikulierend einen Arm, an dessen Manschettenknopf sich der eigene
Ohrring verfängt.
Der schlimmste Feind der Tänzerinnen und Tänzer steht nicht in den
eigenen Reihen. Kein Terminator ist so gemein. Kein "Kelch, der vorüber
gehen soll", ist so unmusikalisch wie die besten Freunde von
Schusters Rappen!
Es ist deshalb dringend notwendig, dieses fiese Fußvolk zu bändigen.
Natürlich wäre es am besten, dem Fußgänger grundsätzlich den
Zutritt zu einer Milonga zu verwehren. Das wäre ohnehin günstiger,
weil wir dann unter uns bleiben könnten und keine fremden oder gar
neuen Gesichter sehen müssten. Verschiedentlich wurde jedoch von
Milonga-Betreibern argumentiert, dass die Fußgänger von übergeordnetem
ökonomischen Wert für sie seien. Schließlich sind die Fußgänger
Nicht-Tänzer. Deshalb sind sie die einzigen, die sich ordentlich
besaufen und damit Umsatz garantieren. Daher ist der Königsweg eines
Totalverbotes wohl ausgeschlossen. Ich schlage aus diesem Grund einen Maßnahmenkatalog
zur Verminderung des verkehrsgefährdenden Verhaltens von Nicht-Tänzern
und -Tänzerinnen vor. Wie Sie sehen werden, habe ich dabei besonderes
Augenmerk darauf gerichtet, diese notwendigen Regelungen möglichst
benutzerfreundlich und unbürokratisch zu gestalten:
§ 1: In der Sorgfaltspflicht des Milonga-Betreibers liegt es, einen als
solchen gut gekennzeichneten Fußgängerweg zwischen Sitzplätzen und
der Tanzfläche einzurichten. An Stellen mit häufigem Fußgängerwechsel
sind entsprechende Schilder mit der Aufschrift "Vorsicht, Fußgänger
kreuzen die Tanzfläche" aufzustellen. An besonders gefährdeten
Stellen mit häufigem Fußgängerwechsel sind zudem Zebrastreifen oder
Fußgängerampeln zu installieren.
§ 2: Ausladende Fußgänger sowie Rentierschlitten mit Überlänge müssen
als solche mit einer weithin sichtbaren, blinkenden
Weihnachtsbeleuchtung gekennzeichnet werden. Weihnachtsmänner sind von
dieser Regelung auszunehmen, da ihre herausragende rote Nase hinlänglich
Sichtbarkeit garantiert.
§ 3: Am Rande der Tanzfläche liegen gebliebene Fußgänger werden von
hierfür vom durch den Tanzlokalbetreiber akkreditierten
Vertrauensprostituierten kostenpflichtig abgeschleppt.
§ 4: Angetrunkene Fußgänger - dazu zählen auch Weihnachtsmänner
- haben eine blaue Armbinde mit der Aufschrift "Ich bin
voll" oder wahlweise der Formulierung "Ich bin blau" zu
tragen.
§ 5: Allen Tänzerinnen und Tänzern wird empfohlen, einen rechten Außenspiegel
zu tragen, damit sie die toten Fußgänger im Winkel sehen. Für Tänzer
über 80 Kilo ist dies notwendig vorgeschrieben. Der Betreiber trägt
dafür Sorge, dass alle Tänzer ohne Außenspiegel eine amtsärztliche
Gewichtsnachweisbestätigung vorweisen, die nicht älter als drei Monate
ist. Wer eine solche Bescheinigung nicht mit sich führt, wird vor dem
Betreten des Tanzlokals öffentlich gewogen. Bei Weihnachtsmännern gilt
das Nettovorweihnachtsgewicht - also nüchtern und unbepackt.
§ 6: Bei der artgerechten Entsorgung von Weihnachtsbäumen findet die
schwedische Methode Anwendung: Mit einem zielgerichteten Wurf des
Weihnachtsbaumes wird der finnische Weihnachtsmann gefangen und anschließend
ausgeraubt. Hieraus wird dann die Sylvesterfeier finanziert.
§ 7: Fußgängern ist es untersagt, in geschlossenen Tanzlokalen
Silvesterböller zu zünden - trotzdem fröhliches neues Jahr!
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Ausgabe Dezember 2005
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