Immer diese Fußgänger...
 

...und andere Hindernisse auf der Tanzfläche

Text: Jochen Hille
Foto: Torsten Moebis



Das Risiko, von einem Auto oder Flugzeug auf der Tanzfläche erfasst zu werden, ist statistisch gesehen relativ gering. Letzten Sommer kreuzten allerdings Fahrradfahrer auf einer Open-Air-Milonga in Berlin-Mitte bisweilen die Tanzfläche. Und einmal musste ich mit einem blitzschnellen Rückschritt ausweichen, der einen Rückschritt des Paares hinter mir auslöste . eine Kettenreaktion folgte, die das achte Paar hinter mir ins Wasser der Spree beförderte. Aber damals war ja noch Sommer und das gestürzte Paar verletzte sich weder an der winterlichen Eisschicht noch an den im Herbst auf der Wasseroberfläche schwimmenden Blättern.

Wenden wir uns also den wahren Gefahren der Tanzfläche zu. Das sind weder Flugzeuge und Autos noch Fahrradfahrer. Zusammenstöße von tanzenden Paaren gibt es natürlich auch. Aber das eigentliche Problem sind die Fußgänger. Aus irgendeinem Grund übersieht man sie immer. Sie bewegen sich willkürlich am Rande der Tanzfläche und zwar gegen die Tanzrichtung, sie stehen plötzlich im toten Winkel neben einem, springen von ihren Sitzplätzen auf und einem direkt in den Weg oder stehen quatschend auf der Tanzfläche: Dann heben sie plötzlich wild gestikulierend einen Arm, an dessen Manschettenknopf sich der eigene Ohrring verfängt.
Der schlimmste Feind der Tänzerinnen und Tänzer steht nicht in den eigenen Reihen. Kein Terminator ist so gemein. Kein "Kelch, der vorüber gehen soll", ist so unmusikalisch wie die besten Freunde von Schusters Rappen!

Es ist deshalb dringend notwendig, dieses fiese Fußvolk zu bändigen. Natürlich wäre es am besten, dem Fußgänger grundsätzlich den Zutritt zu einer Milonga zu verwehren. Das wäre ohnehin günstiger, weil wir dann unter uns bleiben könnten und keine fremden oder gar neuen Gesichter sehen müssten. Verschiedentlich wurde jedoch von Milonga-Betreibern argumentiert, dass die Fußgänger von übergeordnetem ökonomischen Wert für sie seien. Schließlich sind die Fußgänger Nicht-Tänzer. Deshalb sind sie die einzigen, die sich ordentlich besaufen und damit Umsatz garantieren. Daher ist der Königsweg eines Totalverbotes wohl ausgeschlossen. Ich schlage aus diesem Grund einen Maßnahmenkatalog zur Verminderung des verkehrsgefährdenden Verhaltens von Nicht-Tänzern und -Tänzerinnen vor. Wie Sie sehen werden, habe ich dabei besonderes Augenmerk darauf gerichtet, diese notwendigen Regelungen möglichst benutzerfreundlich und unbürokratisch zu gestalten:

§ 1: In der Sorgfaltspflicht des Milonga-Betreibers liegt es, einen als solchen gut gekennzeichneten Fußgängerweg zwischen Sitzplätzen und der Tanzfläche einzurichten. An Stellen mit häufigem Fußgängerwechsel sind entsprechende Schilder mit der Aufschrift "Vorsicht, Fußgänger kreuzen die Tanzfläche" aufzustellen. An besonders gefährdeten Stellen mit häufigem Fußgängerwechsel sind zudem Zebrastreifen oder Fußgängerampeln zu installieren.

§ 2: Ausladende Fußgänger sowie Rentierschlitten mit Überlänge müssen als solche mit einer weithin sichtbaren, blinkenden Weihnachtsbeleuchtung gekennzeichnet werden. Weihnachtsmänner sind von dieser Regelung auszunehmen, da ihre herausragende rote Nase hinlänglich Sichtbarkeit garantiert.

§ 3: Am Rande der Tanzfläche liegen gebliebene Fußgänger werden von hierfür vom durch den Tanzlokalbetreiber akkreditierten Vertrauensprostituierten kostenpflichtig abgeschleppt.

§ 4: Angetrunkene Fußgänger - dazu zählen auch Weihnachtsmänner - haben eine blaue Armbinde mit der Aufschrift "Ich bin voll" oder wahlweise der Formulierung "Ich bin blau" zu tragen.

§ 5: Allen Tänzerinnen und Tänzern wird empfohlen, einen rechten Außenspiegel zu tragen, damit sie die toten Fußgänger im Winkel sehen. Für Tänzer über 80 Kilo ist dies notwendig vorgeschrieben. Der Betreiber trägt dafür Sorge, dass alle Tänzer ohne Außenspiegel eine amtsärztliche Gewichtsnachweisbestätigung vorweisen, die nicht älter als drei Monate ist. Wer eine solche Bescheinigung nicht mit sich führt, wird vor dem Betreten des Tanzlokals öffentlich gewogen. Bei Weihnachtsmännern gilt das Nettovorweihnachtsgewicht - also nüchtern und unbepackt.

§ 6: Bei der artgerechten Entsorgung von Weihnachtsbäumen findet die schwedische Methode Anwendung: Mit einem zielgerichteten Wurf des Weihnachtsbaumes wird der finnische Weihnachtsmann gefangen und anschließend ausgeraubt. Hieraus wird dann die Sylvesterfeier finanziert.

§ 7: Fußgängern ist es untersagt, in geschlossenen Tanzlokalen Silvesterböller zu zünden - trotzdem fröhliches neues Jahr!

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Ausgabe Dezember 2005

 


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Herausgeber:
Jörg Buntenbach (V.i.s.d.P.)